Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, das bei der erstmaligen Ausarbeitung des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert wurde.
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Eine unterstützende Beratung, welche auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen hat, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.
Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten, sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.