Frage von Christine S. • 06.04.2022
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Zwar bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, aber dieser Eingriff ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Bei dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche geht es um abscheuliche Verbrechen - deswegen muss es eine lückenlose Aufklärung geben.
Meine Kolleginnen und Kollegen der grünen Bundestagsfraktion und ich verfolgen die Ereignisse um Wikileaks und Julian Assange seit vielen Jahren sehr inteniv.
Impfflicht ist keine Zwangsimpfung.