Ich gehe momentan davon aus, dass bereits im kommenden Jahr das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten kann.
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Artikel 16 UN-BRK ist jedoch keine rechtliche Anspruchsgrundlage, nach der Anträge auf Aufarbeitung oder Entschädigung bei der Bundesregierung gestellt werden können.
da wir im Koalitionsvertragertrag angekündigt haben ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen und die Mehfachstaatsangehörigkeit ermöglichen wollen, gehe ich davon aus, dass es noch in dieser Legislatur umgesetzt wird.
Leider lässt sich auch aus dem Inhalt der Nachfrage weiterhin kein konkreter Sachverhalt erkennen.
Betroffene müssen sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine zügige Umsetzung des Digital Services Act der EU ein. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzerbeschwerden, eine Verbesserung der Strafverfolgung und der zivilrechtlichen Durchsetzung ein.
Grundsätzlich ist es ja so, dass das NetzDG schon zu ersten Erfolgen in Deutschland geführt hat, allerdings auch weiterhin Verbesserungspotential vorhanden ist.