Die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung habe ich bereits vielfach auf Abgeordnetenwatch beantwortet.
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Mein abschließendes Resümee lautet, dass wir noch viel stärker um Pressefreiheit ringen müssen und darum, dass nicht jemand, der Kriegsverbrechen aufklärt, wegen der Aufklärung bestraft wird, sondern dass die Kriegsverbrecher verurteilt werden.
Gemäß Art. 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Wie Sie sich und Ihre Angehörigen nach dem Auslaufen der staatlichen Coronaschutzmaßnahmen sicher und wirksam gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus schützen können, ist beispielsweise hier nachzulesen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihren Bedenken auch auf die Klinik vor Ort bzw. die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zuzugehen. Diese können das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Risiken vor Ort am besten bewerten und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.