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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher keine fortlaufende Kennzeichnung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen durchgeführt, sondern nur eine einmalige Abschätzung über den Umfang dieser Leistungen in verschiedenen Abgrenzungen vorgenommen. In dem Bericht ist das BMAS zu der Einschätzung gekommen, dass durch die Zuschüsse des Bundes die nicht beitragsgedeckten Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.
Ich war der Einzige von 96 deutschen Europaabgeordneten, der die exakte Verwendung seiner Büro-Pauschale 2017 offengelegt hat.
Die EU-Förderungen sind vielschichtig. Eine konkrete Zusammenfassung bietet Ihnen hierzu die EU-Kommission, die darlegt, welche Förderungen über den Bund (Nationalstaat), Bundesländer oder auch individuell erfolgen.