(...) Januar 2004 zurückkehren. Das heißt der halbe Beitragssatz von Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf Erträge der betrieblichen Altersvorsorge. Die bestehende Freigrenze möchten wir in einen Freibetrag ändern. (...)
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(...) Nachdem es dieses Thema leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft hat, habe ich mich bereits im April letzten Jahres in Berlin mit 42 Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammengetan. Gemeinsam haben wir einen Brief an den damaligen Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder verfasst und ihn auf das Problem aufmerksam gemacht: Es darf nicht sein, dass Beitragszahler in der Rente zu hoch belastet werden. Wir müssen dies gerade auch in den Fällen berücksichtigen, in dem durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge darüber hinaus gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden. (...)
(...) Wir setzen uns für einen Freibetrag ein, mit dem eine noch zu definierende Betriebsrentenzahlung von der Verbeitragung ausgenommen wird. Die entsprechenden Einnahmeausfälle sollen Sozialversicherungen aus Steuermitteln ersetzt werden. Damit entlasten wir zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten: Mit der Einführung eines steuerfinanzierten Freibetrages in Höhe von z. (...)
(...) Aus juristischer Sicht darf der Gesetzgeber in bestehende Verträge eingreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dem Gesetzgeber einen äußerst weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Sozialversicherungen zu geben. Aus heutiger Sicht halten wir als SPD-Bundestagsfraktion die damalige Entscheidung für falsch und die Tatsache nicht für klug, nicht wenigstens eine Übergangszeit festgelegt zu haben. (...)
Sehr geehrter Birth, (...)