![Christoph de Vries Portrait von Christoph de Vries](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bt-format-cdv-bild-ausschnitt.jpg?itok=8PYzpt5E)
(...) Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG war Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (...)
(...) Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG war Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (...)
(...) So können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, infolge der in meinen Augen unseriösen Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten und der dabei neu eingeführten Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist dabei auf 10.000 Euro beschränkt. (...)
(...) zu dieser Thematik habe ich mich ausführlich in einer abweichenden Erklärung gemäß § 31 GO-BT zum Jahressteuergesetz 2020 geäußer (...)
(...) Das Thema "Verlustverrechnung" war Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Der besagte § 20 Abs. (...)
(...) Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag lehnen diese Einschränkung deutlich ab. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privatanleger sein. (...)