(...) Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag lehnen diese Einschränkung deutlich ab. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privatanleger sein. (...)
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(...) Ich würde Sie bitten, diese Frage jenen zu stellen, die sich dafür entschieden haben, dem Gesetz zuzustimmen. Wenn Sie allerdings mich fragen, so sehe ich eine Mischung aus Desinteresse und mangelnden Fähigkeiten als Grund dafür, dass komplexe Gesetzentwürfe von den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen durchgewunken werden. Dass unserer Fraktion die Risiken offenbar bekannt waren, zeigt unsere Ablehnung des Gesetzentwurfes. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Folgen der Entscheidung über die angesprochene Änderung des Einkommensteuergesetzes sind dem Gesetzgeber bewusst. Ich erläutere Ihnen gerne die weiteren Hintergründe. (...)
(...) Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. (...)
(...) Die Große Koalition hat diese Gesetzesänderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten durchgesetzt. Diese Änderung führt zu einem deutlichen Nachteil für zahlreiche Anleger - während die Akteure, die tatsächlich in großem Stil spekulativ anlegen können (Banken, Hedgefonds etc.), gerade ausgenommen sind. Für uns als Freie Demokraten ist das nicht hinnehmbar. (...)