Mir wurde bisher keine Energiepauschale überwiesen. Sobald das geschehen sollte, werde ich ein Spendenvorschlag unterbreiten.
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Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Detaillierte Informationen darüber, wie Sie die Einmalzahlung beantragen können, finden Sie auf der folgenden Website: www.einmalzahlung200.de
Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000€ auszahlen – die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Diese Möglichkeit haben wir als Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket geschaffen.