Frage von Julia M. • 12.09.2022
Sehr geehrte Frau Lang, wann werden Personengruppen berücksichtigt die zu wenig für eine Steuerpflicht und zu viel für Sozialleistungen bekommen?
Zb Frauen mit Trennungsunterhalt sind weder im erste, zweiten oder dritte Entlastungspaket berücksichtigt. Diese haben trotz allem Mehrausgaben, aber keine finanzielle Anpassung. Auch sparen ist oftmals nicht möglich wenn man schon am minimum haushaltet. Seit März bleibt mir diese Frage unbeantwortet obwohl ich bei unterschiedlichen Stellen nachgefragt habe.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen