Frage von Petra L. • 12.07.2023
Antwort von Hubertus Heil SPD • 08.04.2024
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Wir setzen uns für eine Reform der Schuldenbremse ein, damit Investitionen in Infrastruktur, etwa für Klimaschutz und Digitalisierung, nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden
Meiner Meinung nach ist es in einer Dreierkoalition unumgänglich, dass Kompromisse geschlossen werden müssen.
In einer Koalition ist jede Art von abweichendem Stimmverhalten im Bundestag und seinen Ausschüssen ausgeschlossen. Die Argumente der Befürworter der bestehenden Regelung sind öffentlich bekannt, auch wenn sie von mir ausdrücklich nicht geteilt werden.