Frage von Peter W. • 07.08.2023
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet mit Hochdruck daran, die Infrastruktur für die Auszahlung des Klimageldes zu entwickeln und bereitzustellen.
Wenn es nur um die Geflüchteten aus der Ukraine geht, dann sind es 2 Mrd. Euro, die der Bund für Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt.