Frage von Siegfried R. • 05.09.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 06.09.2023
Bitte fragen Sie bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort nach.
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Solange keine rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, bleibt die Annahme von Bargeld und Münzgeld zulässig und in den meisten Fällen sogar verpflichtend für Geschäfte und Behörden.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG blebt geltendes Recht.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert, die Einführung von digitalem Zentralbankgeld in Europa zu stoppen.