Frage von Moritz L. • 02.03.2011

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Sehr geehrter Herr Netz,
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 klar gestellt, dass der Betrag der Diät auch den Rang zu berücksichtigen hat, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber gewählt, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. (...)
Sehr geehrter Herr Franke,
Sehr geehrter Seppel,