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Claudia Roth
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Frage von Paul F. •

Frage an Claudia Roth von Paul F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Roth,

ich bin etwas enttäuscht, denn leider haben Sie noch nicht auf meine Frage reagiert. Mag es vielleicht an meiner etwas unbequemen Fragestellung liegen?

Ich wollte gerne von Ihnen wissen, wie viel Sie als Politiker verdienen. Um mir ein Bild darüber zu machen, ob Sie Ihr Geld wirklich wert sind, interessiert mich, was Sie für diese, wie ich finde, großzügige Aufwandsentschädigung (meiner Information nach sind es bei Ihnen 7.668 Euro) tun. Ganz anschaulich anhand eines Stundenlohns vorgerechnet.

Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen

Paul Franke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Frank,

Ihre erste und gleichlautende Frage vom 06.02.2011 haben wir heute folgendermaßen beantwortet:

„Fragen auf diesem Forum und vor allem Fragen, die keinen Bezug auf aktuelle parlamentarische Initiativen und Gesetzgebung haben, beantworten wir nur im Rahmen unserer frei werdenden Kapazitäten. Die Antwort auf den Kern Ihrer Frage hätten Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Bundestages haben können: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/1333.html

Da steht unter anderem, dass das Grundgesetz für Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 klar gestellt, dass der Betrag der Diät auch den Rang zu berücksichtigen hat, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber gewählt, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen.

Gemäß dem oben erwähnten Urteil muss das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Ebenso darf die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden. Aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung.

Es trifft nicht zu, wie Sie in Ihrer Frage suggerieren, dass alle Bundestagsabgeordneten Nebeneinkünfte haben. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 monatlich 7.668 €. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die Arbeit, den Einsatz und die Präsenz von Abgeordneten in unterschiedlichsten Zusammenhängen des parlamentarischen Betriebs sowie des gesellschaftspolitischen Lebens in ein vereinfachtes Korsett von Stundenarbeit und Stundenlohn hineinzwängen zu wollen, kann nur ein verzerrtes Bild der Realität liefern. Es ist nicht die Aufgabe von einzelnen Abgeordneten, den eigenen Stundenlohn zu berechnen. Es ist uns nicht möglich, einen Arbeitstag buchhalterisch zu erfassen, der mit einem Radiointerview um 06.40 Uhr beginnt, mit diversen Sitzungen in Arbeitsgruppen und Arbeitsgremien des Parlaments bzw. der Fraktion oder im Rahmen von persönlichen Verpflichtungen und Terminen mit intensiven Beratungen und Entscheidungen weitergeht und erst zum Schluss mit einer Rede oder der aktiven Teilnahme an einer Versammlung oder Veranstaltung oder Fernsehdebatte um 23.00 Uhr zu Ende ist. Wie die Qualität dieser Arbeit ist und wie sie bewertet werden soll, ist eine andere Frage. Wichtig ist für uns, dem Wählerauftrag und den Anforderungen des Mandats unabhängig vom Kostenfaktor gerecht zu werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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