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Portrait von Michael Sacher
Antwort von Michael Sacher
Bündnis 90/Die Grünen
• 29.06.2023

Das heißt bestimmte Infrastrukturinvestitionen, wie z.B. der Ausbau der Erneuerbaren Energien oder der Ladeinfrastruktur, könnten als grüne Kapitalanlage gelten, während andere Infrastrukturinvestitionen, wie z.B. ein Kohlekraftwerk, nicht Teil der grünen Kapitalmärkte sein könnten.

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