Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.
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Frage von Andreas L. • 28.11.2023
Antwort von Nina Scheer SPD • 02.07.2024
Frage von Andreas L. • 28.11.2023
Antwort von Bernd Buchholz FDP • 05.12.2023
Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
Frage von Andreas L. • 28.11.2023
Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU
Frage von Andreas L. • 28.11.2023
Antwort von Konstantin von Notz Bündnis 90/Die Grünen • 01.12.2023
Wir Grünen wollen das Dienstwagenprivileg reformieren. Den steuerlich zu berücksichtigenden Anteil wollen wir zukünftig sehr viel stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs koppeln.
Frage von Anton S. • 28.11.2023
Antwort von Christian Dürr FDP • 01.02.2024
Als Diplomökonom bin ich im Übrigen durchaus mit den Gegebenheiten bei der Aufnahme von Staatsschulden vertraut.
Frage von Andreas K. • 28.11.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP