Ihre Anschuldigungen suggerieren, dass die Verordnung bereits Gesetz ist. Derzeit wird sehr intensiv darüber diskutiert, inwiefern Grooming und auch das CSS-Verfahren angewendet und gleichzeitig End-to-End-Verschlüsselung gewährleistet werden kann. Auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen.
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Aufgabe der Politik ist es, den Schutz der Bürger*innen im digitalen Raum zu gewährleisten. Dazu haben wir eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht.
Berliner E-Government-Gesetz und das IT-Dienstleistungszentrum-Gesetz (ITDZ-Gesetz) novellieren, eAkte und Berliner Transparenzgesetz
Wir stehen vor der dringenden Aufgabe, Sicherheit und Wohlbefinden insbesondere der jüngsten Generation – der Kinder und Jugendlichen – im digitalen Raum zu gewährleisten.
Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission geht es nicht um eine flächendeckende Chatkontrolle, bei der die Behörden Bürger Europas überwachen und abhören.
Wir von der Union begrüßen die von der Verordnung verfolgte Zielrichtung. Der sexuelle Missbrauch von Kindern muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.