Für die Einführung der europäischen digitalen Identitäten und der EUid-Brieftasche ist eine Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 notwendig. Dies wird zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament verhandelt.
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Die Vorschläge sind unterstützenswert, wenn der Schutz persönlicher Daten gewährleistet werden kann. Der digitale Euro darf Bargeld nicht ersetzen.
Die Kommission hat in den Mitgliedstaaten z.B. die EU-Brieftasche für digitale Identität in vier Großprojekten bereits erprobt.
In Bezug auf Robotik und künstliche Intelligenz sehen wir viele nützliche Anwendungen, setzen uns aber vehement für Transparenz bei der automatisierten Entscheidungsfindung und die menschliche Verantwortlichkeit für etwaige Fehler ein. Das gilt auch für digitale Geldtransfers.
Im Hinblick auf die Nutzung der digitalen Brieftasche haben wir das Prinzip der Freiwilligkeit erhalten. Das heißt, wer diese neuen digitalen Möglichkeiten nicht nutzen möchte, wird auch nicht dazu gezwungen dies zu tun.