Wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bin auch ich der Meinung, dass einer Reihe von Äußerungen der AFD ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck kommt.
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Bundesinnenministerin Faeser hat sich kürzlich zur Frage eines Verbotsantrages gegen die AfD geäußert. Sie setzt, und diese Einschätzung teile ich, auf die politische Auseinandersetzung.
Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.
Da ich zu konkreten Inhalten aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) keine Auskünfte erteilen darf, ohne dafür rechtlich belangt zu werden, kann ich ihnen zur konkreten Begründung für den Einsatz von Pegasus oder ähnlicher Software leider nichts Näheres mitteilen.
Ich bin gegen ein Parteiverbot der AfD. Wir werden das politische Problem der AfD nicht mit einem Verbot der Partei lösen, sondern müssen uns auch zukünftig klar von dieser Partei abgrenzen. Es darf auch zukünftig keine Zusammenarbeit mit dieser Partei geben.
Die Beibehaltungsgenehmigung wird abgeschafft