Leider kann ich Ihnen aber keine andere Antwort geben, als dass die regierungsinterne Abstimmung andauert und es noch keinen Kabinetttermin gibt.
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In den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz ging es um verschiedene Zulagen, so auch fünf Zulagen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, zu denen auch die Feuerwehrdienstzulage zählt. Die Abgeordneten konnten sich bei diesen fünf Zulagen jedoch nicht auf die Einbeziehung von Pensionären einigen.
Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde am 16. November im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten.
Dabei ging es um verschiedene Zulagen, fünf davon aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums. Dazu zählt auch die Feuerwehrdienstzulage. Zu einer Einigung bei diesen fünf Zulagen kam es unter den Abgeordneten aber nicht.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung am 16.11.2023 beschlossen.
Dementsprechend werden sich die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear erhöhen. Zusätzlich erhalten Bundesbeamtinnen und -beamten Sonderzahlungen als Inflationsausgleich.