Zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist derzeit keine (auch nicht partielle) Anhebung der in Anlage IV ausgewiesenen Grundgehälter angezeigt
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Darüber hinaus handelt es sich aber noch um einen Entwurf, weshalb das jetzt nicht kommentieren möchte.
Das dafür zuständige Bundesinnenministerium hat diesbezüglich zu Beginn des Jahres einen Referentenentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts befindet und anschließend den Bundestag passieren muss.
Das Bundesverteidigungsministerium ist an dieser Abstimmung beteiligt und wird sich dafür einsetzen, dass die Interessen aller Beschäftigten berücksichtigt werden.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.