
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Das Grundgesetz sieht in Artikel 40 Absatz 1 vor, dass der Bundestag seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählt. Daraus ergibt sich allerdings kein rechtlich verbindlicher Anspruch.

Dass es Volt Europa überhaupt gibt ist auf den Kampf gegen Nationalismus zurückzuführen. Aufklärung, eine greifbare Politik und ein Verbot gehören dazu.


Deswegen würde ich als Bundestagsabgeordneter in der nächsten Legislaturperiode sehr genau prüfen, ob aus meiner Sicht die zusammengetragenen Fakten und Informationen belastbar genug sind, damit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann. Ob die Bedingungen erfüllt sind würde ich allerdings sehr genau betrachten. Sollte das aus meiner Sicht so sein, dann würde ich einen entsprechenden Antrag unterstützen.

Es muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auch tatsächlich Erfolg hätte.