Frage von Ursula P. • 03.09.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 06.09.2023
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Wir haben die Erwerbsminderungsrentner nicht vergessen, ganz im Gegenteil: Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
Die Rente steigt und orientiert sich jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt zu allen Gesetzesvorhaben und darüber hinaus auch zu Anträgen der Opposition öffentliche Anhörungen durch. Dazu laden alle Fraktionen Fachleute ihrer Wahl ein.