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Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt.
Grundsätzlich gilt: Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung (vormals EU-Rente genannt) bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.
Besonders für Seniorinnen und Senioren sollten die Beantragungsverfahren für alle Verwaltungsvorgänge so einfach wie möglich gestaltet sein.