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Hubertus Heil
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Frage von Evelyn P. •

Warum bekommen nur die EU-Rentner mit Rentenbeginn ab 2001 einen Zuschlag?

Sehr geehrter Herr Heil,

meine EU-Rente hatte einen Beginn 1998 und wurde nur bis zum 60. Lebensjahr berechnet. Ich bin 1954 geboren und somit war das Regelalter für den Beginn der Altersrente nicht bei 60 Jahren. Durch die nachträgliche nach 1998 Erhöhung der Regelaltersgrenze entsteht dort erhebliche Lücke.
MfG
Evelyn P.

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Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.

Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind. Wir haben uns jedoch bewusst für den 1. Januar 2001 als Stichtag für den Beginn der Zuschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung entschieden.

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für diesen Stichtag ist das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (nachfolgend EM-Reformgesetz 2001). Dieses Gesetz stellte einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dar. Seither haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge dieser Renten bei einem Neuzugang im Laufe der Jahre nach und nach verringert.

So wurden beispielsweise durch das EM-Reformgesetz 2001 zum einen die bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit abgeschafft und die Renten wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung neu eingeführt. Im Vergleich zur Rente wegen Berufsunfähigkeit erhielt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine geringere Rentenhöhe als bis zum Ende des Jahres 2000. Zum anderen wurden zum 1. Januar 2001 – in mehreren Stufen – die Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung eingeführt, so wie diese zuvor bereits bei vorgezogenen Altersrenten bestanden. Versicherte, deren Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Jahr 2001 begonnen hat, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente.

Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

 

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