Letztes Jahr wurde bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein neuer Tarifvertrag beschlossen, bei der auch die Inflationsprämie ausgehandelt wurde.
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Rentnerinnen und Rentner haben, wie in meiner Antwort an Frau Gumbrecht geschrieben, anders als die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Rentenerhöhungen bekommen.
Die Brutto-Standardrente erhöhte sich zwischen 2000 und 2020 im Westen um 37,6 Prozent und im Osten um 53,8 Prozent.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht oder teilweise bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann, braucht ebenso die Sicherheit, dass er ein gutes und sicheres Leben im Alter hat.
Was den steuerfreie Inflationsausgleich angeht, so ist dies eine freiwillige Maßnahme, die Arbeitgeber*innen umsetzen können. Arbeitnehmer*innen, die diesen Ausgleich erhalten, müssen weiterhin Steuern auf ihren Lohn zahlen. Nur der Inflationsausgleich ist von der Besteuerung ausgenommen.
Im Gegenzug haben Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro und die Rentenerhöhung von 5,35 Prozent in Westdeutschland und 6,12 Prozent in Ostdeutschland erhalten. Durch diese Maßnahmen wurde ein Teil der Preissteigerungen abgefedert.