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Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Pensionär:innen erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.
Für Rentnerinnen und Rentner ist zusätzlich zur regulären Rentenanpassung eine weitere Zahlung nicht vorgesehen. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.
Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Um sie zielgenau am Bedarf auszurichten, wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung habe