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Hubertus Heil
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Frage von Jörg D. •

Wo bleiben die Rentner, bei den Rentenanpassungen in Hinsicht auf die Inflation?

Sehr geehrter Herr Heil,
zu Anfang zolle ich Ihnen meinen Respekt, auch brisante Themen im Bundestag standhaft zu vertreten.
Allerdings ist es ein Ding der Unmöglichkeit, wie mit den "normalen" Ruheständlern nach dem Arbeitsleben umgegangen wird in Bezug auf deren Ruhestandsgeld!
Es ist schlichtweg nicht erklärbar, das der normale Rentner mit 4,57% Rentenanpassung abgespeist wird, mit dem Verweis, dass der Haushalt nicht mehr hergibt! Wieso reicht der Haushalt demgegenüber aber grundsätzlich für "angemessene" Erhöhungen und Sonderzahlungen (Inflationsausgleich) bei Beamten und Politikern aus? Beides sind Erwerbstätige Gruppen, die während des aktiven Arbeitslebens schon ein hohes Einkommen erzielen. Wieso fallen dazu im Vergleich dazu die Millionen Rentner immer wieder hinten runter???
Mir ist bewusst, dass es einen enorme Anstrengung bedeutet, da es viele Rentner betrifft. Aber auch da gäbe es Möglichkeiten der Regulation, die mir vorschweben. Nur wäre dazu ein Dialog mit mir nötig.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Der Gesetzgeber hat allen Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, ihren Beschäftigten im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren kann und die gegebenenfalls tarifvertraglich verankert ist. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.

Die Motivation für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll. Die Einmalzahlung soll damit einen Beitrag leisten, dass es nicht zu einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale kommt, die zu einer immer weiter steigenden Inflation führen würde. Von einer Dämpfung der Inflation profitieren dann auch die Rentnerinnen und Rentner. Hier ist aber nochmals darauf hinzuweisen, dass die Inflationsausgleichsprämie keine gesetzliche Leistung ist. Die Grundlage bilden hierbei Vereinbarungen der Tarifpartner bzw. von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern.

Für Rentnerinnen und Rentner ist zusätzlich zur regulären Rentenanpassung eine weitere Zahlung nicht vorgesehen. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.

Die lohnorientierte Anpassung der Renten ist bereits seit dem Jahr 1957 ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel dieser Anpassungsmethodik war und ist es, in guten wie in weniger guten Jahren sicherzustellen, dass die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. 

Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme. Die diesjährige Rentenanpassung mit 4,57 Prozent liegt deutlich über der Inflation im Frühjahr März 2024. Zudem liegt die Rentenanpassung mit 4,57 Prozent im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. 

Festzuhalten bleibt, dass langfristig betrachtet eine Anbindung der Renten an die Löhne für die Rentenempfänger deutlich günstiger ist als eine Preisindexierung der Renten (Ausrichtung der Rentenanpassungssätze an den Preissteigerungsraten). Die Nettostandardrente – also die Bruttorente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Arbeitsjahren, vermindert um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – hat sich von 1957 bis 2023 real – also nach Abzug der Preissteigerungen – mehr als verdoppelt (Anstieg auf das 2,13-fache). Bei einer Preisindexierung wäre die Nettostandardrente dagegen real auf dem Stand von 1957 geblieben. Dieser Vergleich macht deutlich, welch hohe Bedeutung für alle Rentnerinnen und Rentner die Lohnbezogenheit der Rente hat.

Zudem sollte bei Diskussionen um eine Inflationsausgleichsprämie für Rentenbeziehende bedacht werden, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, sodass eine Rentenanpassung, die der Lohnentwicklung folgt, finanziert werden kann. Eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten – wie eine Sonderzahlung zum Beispiel in Form einer Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner – könnte also nur über einen höheren Beitragssatz oder weitere Mittel des Bundes finanziert werden. Dies würde also entweder Beschäftigte und die Unternehmen zusätzlich belasten oder es müssten zusätzliche Steuermittel aufgebracht werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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