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Hubertus Heil
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Frage von Maxi B. •

Können Sie sich vorstellen mit 969€ Rente auszukommen. Mein Grundrentenzuschlag wurde gestrichen, weil ich 2021 auf Bitten meines Arbeitgebers (Corona, kein Personal) weiter gearbeitet habe.

Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ihren Unmut über den Wegfall Ihres Grundrentenzuschlags kann ich verstehen. Zum Hintergrund der Einkommensanrechnung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Um sie zielgenau am Bedarf auszurichten, wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Deshalb werden das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnern bzw. Lebenspartnern geprüft. Das Einkommen wird hierbei nicht nur einmalig bei der ersten Berechnung der Grundrente angerechnet, sondern jährlich überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass Einkommensänderungen bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt werden. 

Auf den Grundrentenzuschlag wird das Einkommen aus dem vorletzten Jahr angerechnet. Höheres, aber andererseits auch niedrigeres anzurechnendes Einkommen wirkt sich somit erst verzögert aus. 

Reichen Ihre Einkünfte im Alter nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen bzw. prüfen lassen, ob Sie wohngeldberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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