Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) So sehr ich auch Ihr Unverständnis über den Prozess um das tote Baby nachempfinden kann, denke ich nicht, dass wir in Deutschland einen Mangel hinsichtlich der Gesetzeslage haben. Grundsätzlich steht dem Staatsanwalt im Falle einer Kindstötung auch eine Anklage wegen Mordes offen. Allerdings müssen für die Anklage nach § 211 des STGB (Anklage wegen Mordes) bestimmte Straftatbestände vorhanden sein. (...)
(...) Zu überprüfen ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, ob es auch bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind in größerer Zahl zu Fällen kommt, in denen die Mutter das gemeinsame Sorgerecht aus Gründen, die nicht im Kindeswohl liegen, verweigert. (...) Die Beurteilung, ob insoweit eine Gesetzesänderung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis des Gutachtens ab. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidt,