Sehr geehrter Herr Sielaff,
vielen Dank für Ihre Frage zu religiösen Beschneidungen von Jungen über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Sehr geehrter Herr Sielaff,
vielen Dank für Ihre Frage zu religiösen Beschneidungen von Jungen über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Sehr geehrter Herr Sielaff,
(...) Ich meine, dass sich die Einwilligung der Eltern zur religiösen Beschneidung vor allem am Kindeswohl orientieren muss; die Rechte der Eltern sind durch Artikel 2 Abs. (...) Nichtsdestotrotz dürfen religiöse Riten aus unserer Sicht keinesfalls per se Vorrang vor dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit haben. (...)
(...) die Beschränkung auf die Entfernung der Klitorisvorhaut ist praktisch nirgendwo üblich, wo weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird. (...) Weibliche Genitalverstümmelung ist und bleibt in Deutschland - wie in allen anderen Staaten der Europäischen Union - strafbar und verboten. (...)
Sehr geehrte Frau Michalski,