Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Harald Weinberg
Antwort von Harald Weinberg
DIE LINKE
• 12.12.2012

(...) Ich hielte es für problematisch, wenn - gesetzlich legitimiert - Religionsgemeinschaften und deren Bräuche in die Grundrechte der Kinder derart eingriffen. Mit 14 Jahren sehe ich im Normalfall eine geistige Reife gegeben, die es ermöglicht, die Tragweite dieser Entscheidung abschätzen zu können. (...)

Portrait von Martin Burkert
Antwort von Martin Burkert
SPD
• 10.10.2013

(...) Für mich ist klar, dass jüdisches und muslimisches Leben und deren Kultur fester Bestandteil der Gesellschaft in Deutschland sind und die Beschneidung nicht durch eine fehlende gesetzliche Regelung in die Illegalität gedrängt werden darf. Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Religionsausübung und macht keinen Unterschied zwischen den Glaubensgemeinschaften. (...)

Portrait von Dagmar Wöhrl
Antwort von Dagmar Wöhrl
CSU
• 11.12.2012

(...) Wir müssen allerdings auch berücksichtigen, dass das Kindeswohl alle Aspekte der Entwicklung von Kinder, auch die religiöse Sozialisation, umfasst. Für jüdische und muslimische Eltern ist die rituelle Beschneidung von Jungen ein elementarer und identitätsstiftender Bestandteil ihrer Religion und ein Ausdruck der Fürsorge für ihre Kinder, den es zu respektieren gilt, was der Gesetzentwurf der Bundesregierung einbezieht. (...)

Frage von Jürgen P. • 30.11.2012
Portrait von Otto Fricke
Antwort von Otto Fricke
FDP
• 10.01.2013

(...) Ich glaube, dass mit diesem Gesetzentwurf < http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Gesetz_ueber_den_Umfang_der_Personensorge_bei_einer_Beschneidung_des_maennlichen_Kindes.pdf?__blob=publicationFile > ein guter Kompromiss gelungen ist. Der Bundestag hatte nach dem Urteil des Kölner Landgerichtes verlangt, dass die Bundesregierung "einen Gesetzentwurf vorzulegen (müsse), der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Die Bundesregierung sollte dabei nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit beachten, sondern auch die anderen betroffenen Rechte: die Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung. (...)

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