(...) Ich hielte es für problematisch, wenn - gesetzlich legitimiert - Religionsgemeinschaften und deren Bräuche in die Grundrechte der Kinder derart eingriffen. Mit 14 Jahren sehe ich im Normalfall eine geistige Reife gegeben, die es ermöglicht, die Tragweite dieser Entscheidung abschätzen zu können. (...)
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(...) Für mich ist klar, dass jüdisches und muslimisches Leben und deren Kultur fester Bestandteil der Gesellschaft in Deutschland sind und die Beschneidung nicht durch eine fehlende gesetzliche Regelung in die Illegalität gedrängt werden darf. Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Religionsausübung und macht keinen Unterschied zwischen den Glaubensgemeinschaften. (...)
(...) Wir müssen allerdings auch berücksichtigen, dass das Kindeswohl alle Aspekte der Entwicklung von Kinder, auch die religiöse Sozialisation, umfasst. Für jüdische und muslimische Eltern ist die rituelle Beschneidung von Jungen ein elementarer und identitätsstiftender Bestandteil ihrer Religion und ein Ausdruck der Fürsorge für ihre Kinder, den es zu respektieren gilt, was der Gesetzentwurf der Bundesregierung einbezieht. (...)
(...) Ich glaube, dass mit diesem Gesetzentwurf < http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Gesetz_ueber_den_Umfang_der_Personensorge_bei_einer_Beschneidung_des_maennlichen_Kindes.pdf?__blob=publicationFile > ein guter Kompromiss gelungen ist. Der Bundestag hatte nach dem Urteil des Kölner Landgerichtes verlangt, dass die Bundesregierung "einen Gesetzentwurf vorzulegen (müsse), der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Die Bundesregierung sollte dabei nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit beachten, sondern auch die anderen betroffenen Rechte: die Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Plehn,
Sehr geehrter Herr Burner,