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Dagmar Wöhrl
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Frage von Georg J. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Georg J. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

die Bundesregierung will kurzfristig im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung von nichteinwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation legalisiert. Hintergrund ist ein Urteil des LG Köln von Mai und eine Bundestagsresolution vom 19. Juli 2012. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.

Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?

Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention, der die Vertragsstaaten verpflichtet „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"?

Mit freundlichen Grüßen

G. Jansen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jansen,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich über Abgeordnetenwatch. Ich werde in der Debatte am 12. Dezember, in der wir über den verschiedenen Gesetzesvorlagen zur Beschneidung von Jungen beraten, aus heutiger Sicht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen.

Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom vergangenen Mai ist eine rechtliche Klarstellung notwendig und ich bin der Meinung, dass die weltweit akzeptierte Beschneidung von Jungen auch in Deutschland grundsätzlich zulässig bleiben soll. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesegene Regelung, dass grundsätzlich nur Ärzte eine Beschneidung vornehmen dürfen sowie Personen, die von Religionsgemeinschaften dafür vorgesehen werden, dies aber nur in den ersten sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn sie speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sind wie ein Arzt, sehe ich nicht im Widerspruch zur Verfassung.

Wie bereits an anderer Stelle gesagt, lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung das Kindeswohl nicht aus dem Blick. Wir müssen allerdings auch berücksichtigen, dass das Kindeswohl alle Aspekte der Entwicklung von Kinder, auch die religiöse Sozialisation, umfasst. Für jüdische und muslimische Eltern ist die rituelle Beschneidung von Jungen ein elementarer und identitätsstiftender Bestandteil ihrer Religion und ein Ausdruck der Fürsorge für ihre Kinder, den es zu respektieren gilt, was der Gesetzentwurf der Bundesregierung einbezieht.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen meine Position in der Frage näherbringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Wöhrl MdB