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(...) Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs war aus unserer Sicht erforderlich geworden, nachdem ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 zu erheblichen Verunsicherungen bei jüdischen und muslimischen Gläubigen in Deutschland geführt hatte. Obwohl andere Gerichte zuvor in vergleichbaren Verfahren zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt waren, mussten muslimische und jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger nach dem Urteil des Landgerichts Köln nunmehr befürchten, dass religiöse Beschneidungen von Jungen nicht mehr erlaubt seien. (...)
(...) Auf der Grundlage dieser Kriterien wollen wir die Aufwertung und Professionalisierung der Kindertagespflege weiter fortsetzen und können so eine Verbesserung in der Vergütung erreichen. (...)
(...) Diese Angebote gibt es unzureichend, da es auch an entsprechendem Personal mangelt. Dazu müssen Quantität und Qualität der Erzieher*innen verbessert werden. Auch mit einer besseren Vergütung muss der Beruf attraktiver gemacht werden. (...)
(...) "Grundrecht auf Religionsfreiheit bei Beschneidungen von Jungen anerkennen (...) Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen in Deutschland dürfen nicht strafbar sein. (...) Dies wird zu Lasten der Kinder gehen, da die Beschneidungen dann in Hinerzimmern oder im Ausland durchfeführt werden. (...) Wir wollen, dass Beschneidungen von Jungen auch künftig unter ärztlicher Aufsicht und mit medizinischen Qualitätsstandards erfolgen und zum Wohle der Kinder nicht unbeaufsichtigt in Hinterzimmer verlegt werden. (...)