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(...) der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr gilt ab August; ich sehe daher keine Handhabe für die Träger der Kindertagesstätten, die Eltern weiter zur Kasse zu bitten, weil es angeblich Auszahlungsprobleme gibt. (...)
(...) Demnach ist den Eltern das letzte Kindergartenjahr nicht in Rechnung zu stellen. Stattdessen muss der Kindergarten mit der Kreisverwaltung abrechnen. (...)
(...) Demnach ist den Eltern das letzte Kindergartenjahr nicht in Rechnung zu stellen. Stattdessen muss der Kindergarten mit der Kreisverwaltung abrechnen. (...)
(...) Fazit: Mit der Wehrpflicht kriegt man nicht die besten und klügsten Köpfe in die Bundeswehr. Man schöpft das Potential nicht aus. (...)