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Wilfried Wengler
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Frage von Cornelius G. •

Frage an Wilfried Wengler von Cornelius G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wengler,

bereits im letzten jahr wurde von der Landesregierung beschlossen, dass das letzte Kindergartenjahr ab August 2009 beitragsfrei ist. Selbst für den September mussten die Kindergärten noch die Elternbeiträge vom Konto einziehen, das das vom Land versprochene Geld bisher nicht in den Kindergärten angekommen ist. Die Kindergärten betonen auch, dass es bisher noch nicht einmal Informationen darüber gibt, wann das Geld zur Verfügung steht. Die Eltern sollen damit rechnen, dass dies noch ein paar Monate dauern wird.
Können Sie mir bitte sagen, warum nach einem guten dreiviertel Jahr das Gled noch nicht bei den Familien ankommt, und wie lange dies vorraussichtlich noch dauern wird?

Beste Grüße

Cornelius Gloria

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gloria,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen. Ich bedauere sehr, dass es in Ihrem Fall Schwierigkeiten bei der finanziellen Abwicklung gibt.

Da Sie den betroffenen Kindergarten leider nicht genannt haben, kann ich Ihnen nur eine generelle Auskunft zu Ihrem Problem geben.

§25, Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes lautet: (4) Ab dem 1. August 2009 erheben die Träger der Kindertageseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 im letzten Jahr vor Schuleintritt eines Kindes von den Personensorgeberechtigten keine Teilnahmebeiträge oder Gebühren gemäß Absatz 3 Satz 1 für eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden an jedem Öffnungstag. Der Schuleintritt erfolgt dabei zu dem in § 14 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes bestimmten Zeitpunkt des Schuljahresbeginns. Kosten der Verpflegung, die ein Kind in einer Kindertageseinrichtung erhält, bleiben davon unberührt. Wird ein Kind gem. § 22 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2008 (GVOBl. Schl.H. S. 148), vorzeitig in die Grundschule aufgenommen, erstattet der Träger der Kindertageseinrichtung die von den Personensorgeberechtigten im letzten Jahr vor dem tatsächlichen Schuleintritt gemäß Absatz 3 Satz 1 entrichteten Teilnahmebeiträge oder Gebühren, soweit diese nach Satz 1 nicht zu entrichten gewesen wären. Für Kinder, die im ersten Jahr nach Beginn der Vollzeitschulpflicht gemäß § 22 Abs. 1 SchulG aus gesundheitlichen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmen, dass Satz 1 auch für die Dauer der Beurlaubung gilt.

Demnach ist den Eltern das letzte Kindergartenjahr nicht in Rechnung zu stellen. Stattdessen muss der Kindergarten mit der Kreisverwaltung abrechnen. Auf Rückfrage teilte mir der Kreis mit, dass z.Z. die Abrechnung für den Monat August läuft. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, bei Ihrer Kindergartenleitung noch einmal diesbezüglich nachzufragen. Sollte es weiterhin Probleme geben, ist die zuständige Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, Frau Teuber, Tel. 04551 951319, Ihnen gern behilflich. Selbstverständlich können Sie auch mich erneut informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Wengler