![Hartmut Koschyk Portrait von Hartmut Koschyk](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/hartmut_koschyk_68.jpg?itok=WoDkatVV)
(...) für die Berechnung des Kinderzuschlags ist das elterliche Einkommen zu bestimmen. Als elterliches Einkommen gilt das Einkommen, das die betreffenden Personen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, erzielen. (...)
(...) für die Berechnung des Kinderzuschlags ist das elterliche Einkommen zu bestimmen. Als elterliches Einkommen gilt das Einkommen, das die betreffenden Personen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, erzielen. (...)
(...) Ich wohne derzeit in Ansbach, habe dort Freunde und lebe in einer Wohngemeinschaft. Selbstverständlich werde ich, sofern ich gewählt werde mein Wahlkreis-Büro dann auch dort einrichten, wo mein Wahlkreis ist - in Ansbach, und mich, wie auch schon jetzt, mit den Themen der Region auseinandersetzen und Politik machen. (...)
(...) Durch das Gewaltschutzgesetz wird jede natürliche Person geschützt, die Opfer von Gewalt oder eines Gewalttäters geworden ist. (...) Dadurch unterbricht das Fachgericht das eigene Verfahren und gibt den Fall zur inzidenten Prüfung an das Verfassungsgericht ab. (...)
(...) Diese bilden die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Landes. Aus diesem Grund bin ich für eine Ausweitung des Ehe- und Lebenspartnerschaftssplittings hin zu einem Familiensplitting. (...)
(...) Die Erleichterung des Wiedereinstiegs von Eltern und die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen ist eines unser zentralen familienpolitischen Themen für die kommende Legislaturperiode. Ich sende Ihnen dazu einen Auszug aus unserem Regierungsprogramm: "Ein ebenso zentraler Punkt für Familien ist der Faktor Zeit. (...)