Frage von Christina K. • 19.12.2023
![Ulrike Bahr Portrait von Ulrike Bahr](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/UlrikeBahr-Portrait.jpg?itok=HU1MuRKx)
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 21.12.2023
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Rentner und Rentnerinnen in Deutschland haben nicht weniger Geld insgesamt zur Verfügung als jemand, der Bürgergeld empfängt. Sollte dies individuell der Fall sein, müsste die betroffene Person berechtigt sein, Grundsicherung im Alter zu beziehen, und sollte das prüfen lassen.
Wir arbeiten derzeit intensiv an einer Reform des Unterhaltsrechts. Ich werde zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.