![Ulrich Lechte Portrait von Ulrich Lechte](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dsc_1883-gross.jpg?itok=JhsnPP-v)
(...) Auch gehen immer wieder Berichte über auf zweifelhaften Gutachten fußende Entscheidungen von Familiengerichten durch die Presse. (...)
(...) Auch gehen immer wieder Berichte über auf zweifelhaften Gutachten fußende Entscheidungen von Familiengerichten durch die Presse. (...)
(...) § 235 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits jetzt besonders eklatante Fälle des „Umgangsboykotts“ unter Strafe. (...) Die Freien Demokraten setzen sich deshalb für die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft ein. (...)
(...) Dieses muß Vorrang vor der Selbstverwirklichung der Eternteile, ihrem Familienmodell sowie auch vor der Gleichberechtigung der Eltern haben. Es gibt eine gemeinschaftliche Lösung des Problems die auf beiderseitiger Kooperation der Elternteile beruht, nennt sich Ehe. Wenn sich die Eltern nicht auf dieses Modell des gemeinschaftlichen Zusammenlebens einigen können, dann kann vermutet werden, dass sie auch nicht in der Lage sind gemeinschaftlich ein Kind groß zu ziehen bis es selbstständig wird. (...)
(...) Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat sich in den letzten Monaten intensiv mit Vorschlägen zur Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Verfahren befasst. Neben der Fortbildung von Richterinnen und Richtern war auch die Aus- und Fortbildung von Gutachtern und die Qualitätssicherung von Gutachten Thema der Anhörungen. (...)
(...) Grundsätzlich muss ich aber auch darauf hinweisen, dass eine vollständige Objektivierung von Gutachten oder Gerichtsverfahren nicht möglich ist. Jedes Gutachten oder jedes Gerichtsurteil besitzt stets einen subjektiven Charakter, der insbesondere von der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls abhängt. (...)
(...) Es gibt dabei auch genug Möglichkeiten, Druck auf die Eltern zur Gewährleistung des Umgangs auszuüben. (...) Daher hat sich DIE LINKE 2012 während der Diskussion zur Neugestaltung des Sorgerechts dafür eingesetzt, die bisher bestehenden unterschiedlichen Rechte nicht verheirateter und verheirateter Väter so weit wie möglich anzugleichen. (...)