(...) Für mich (und ebenso offensichtlich auch für das BVerfG) ist dabei klar, dass die Ehe (und insbesondere lange Ehen) einem besonderen Schutz unterliegen. Insofern ist die neue Rangfolge auch nur folgrichtig: Erst kommen minderjährige Kinder, danach kommen die betreuenden Elternteile, die einmal mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren und schließlich im dritten Rang die unverheirateten. (...)
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(...) Eine weitere Erhöhung des Kindergeldes halte ich nicht für richtig. Denn Priorität muss die Investition in eine soziale Infrastruktur haben, die den Kindern direkt zugute kommt. Während Deutschland im europäischen Vergleich hohe direkte Zahlungen an die Familien vornimmt, liegen wir bei Einrichtung zur Bildung und Betreuung von Kindern weit zurück. (...)
(...) Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Insofern kann ich Ihren Hinweis, "einfach den Gesetzentwurf von Rot/Grün anzunehmen" nicht nachvollziehen. (...)
(...) Im Todesfall kann der Verstorbene nicht mehr für den Unterhalt des Partners Sorge tragen. Für solche Notfälle werden Rentenansprüche des Verstorbenen auf den verbleibenden Partner übertragen – die so genannte Witwenrente. Bei den von Ihnen angesprochenen Ansprüchen auf Unterhalt lebt jedoch der unterhaltspflichtige Partner noch. (...)
(...) Genau dieser Problematik sind wir als Gesetzgeber nachgekommen. Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt. Demnach werden Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den Unterhaltszeitraum beschränkt. (...)
(...) Was die Frage des Wissens um die Möglichkeit der Überwachung angeht, so bin ich mit Ihnen der Meinung, dass man über Möglichkeiten und Praktiken informiert sein sollte. Das ist auf jeden Fall in einem demokratischen Rechtsstaat angesagt. (...)