(...) Mir ist aber bewusst, dass das jetzige Belastungsniveau sehr hoch ist und ich kann die wachsende Unzufriedenheit besonders bei kleinen und mittleren Einkommen mit Kindern durchaus nachvollziehen. Insbesondere der durch die so genannte kalte Progression negativen Realeinkommenentwicklung muss aus meiner Sicht gegengesteuert werden. (...)
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(...) Es gibt derzeit jedoch keinerlei konkrete Absichten, in der laufenden Legislaturperiode die Steuergesetzgebung zu ändern. Eine Rückkehr zur Zahlung einer Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer ist momentan ebenfalls nicht vorgesehen. Daher kann ich Ihnen somit leider keine Auskunft über etwaige finanzielle Entlastungen Ihrer Haushaltskasse in der Zukunft geben. (...)
(...) Das von Ihnen geschilderte Problem = Verdacht auf Vorliegen einer "Scheinpartnerschaft"/Ehe" betrifft viele binationale Beziehungen - und ist kein speziell schwules Thema. Wir empfehlen Ihnen, wenden Sie sich bitte dringend an die iaf - Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.. (...)
(...) Damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder mehr vom Brutto-Lohn übrig bleibt, setze ich mich dafür ein, dass der Kurs zur Senkung von Lohnzusatzkosten konsequent fortgesetzt wird: Wenn zum 1. Januar 2009 neue Spielräume für eine weitere Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages vorhanden sind, dann müssen diese genutzt werden. (...)
(...) Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, flexible Elternzeit (das gilt auch für Alleinerziehende), die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (Diese Neuregelung ab Januar 2006 bedeutet für den Staat insgesamt ca. 500 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen) sind solche Bausteine zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden. So können auch Sie vom ersten Euro an pro Kind unter 14 Jahren 2/3 der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. (...)
(...) Sobald eine Vaterschaft anerkannt ist, gibt es namensrechtlich also keine Probleme. Die bestehende Ehe ist nur von Bedeutung, wenn sich sozusagen kein "anderer Vater" (in diesem Fall also Sie) meldet. Dann wird der Ehemann als solcher vermutet und zahlt unter Umständen jahrelang Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist (Stichwort: "Kukuckskind"). (...)