Frage an Volker Beck von Eberhard S. bezüglich Familie
Betr. Eingetragene Partnerschaft
Sehr geehrter Herr Beck,
mein Alter ist 64 Jahre und ich liebe einen 20jaehrigen Medizin Studenten aus Moldawien, der z.Zt. in Brasov - Rumaenien studiert und sich im Moment mit einem Visum legal bei mir aufhaelt. Mit allen vom Standesamt geforderten Unterlagen hatten wir heute am 21.Mai 2008 um 8.30 einen Termin.Hierbei wurde uns in Anwesenheit einer Dolmetscherin eroeffnet, dass auf Grund meines Alters und des damit verbundenen grossen Altersunterschiedes zu meinem Partner eine Einzelanhoerung mit unserer Zustimmung stattfinden sollte.Da wir nichts zu verbergen haben gaben wir diese Zustimmung. Es wurden sehr seltsame Fragen gestellt wie z.B. welche Augenfarbe hat ihr Partner, was haben sie in den letzten 3 Tagen gemacht, welche Hobbys hat ihr Partner, wann ist er geboren und wie alt , was wir in der Aufregung nicht genau beantworten konnten, auf die Frage bei meinem PArtner, warum er mich heiraten moechte antwortete er, weil er mich liebt wie seinen Vater, das wurde ausgelegt, als ob er einen Vaterersatz suche und es um eine Versorgung seinerseits gehen wuerde. Mein Partner ist einer der seltenen Faelle, der sich nur in eine wesentlich aeltere Person verlieben kann. Letztere Frage und die nach dem Geburtsdatum waren ausschlaggebend fuer eine Ablehnung unseres Vorhabens eine eingetragene Partnerschaft vorzunehmen.Ein Schreiben diesbezueglich zwecks Einspruch geht mir in den naechsten Tagen zu. Ich moechte erwaehnen, dass mein Partner und ich uns wie bei einem Polizeiverhoer vorkamen. Ich frage mich wie kann es sein, dass ein Politiker ich glaube von der FDP im vergangenem Jahr ebenfalls einen wesentlich juengeren Partner hat heiraten koennen ohne Probleme und Einzelbefragung.Hier werden doch offensichtlich Unterschiede gemacht.
Ich moechte Sie bitten mir mitzuteilen, wie mein Partner und ich trotz dieser Niederlage zu unserem Recht auf eine glueckliche Zukunft und der eingetragenen Partnerschaft kommen koennen.
Eberhard Schmack
Sehr geehrter Herr Schmack,
vielen Dank für ihre Frage.
Das von Ihnen geschilderte Problem = Verdacht auf Vorliegen einer "Scheinpartnerschaft"/Ehe" betrifft viele binationale Beziehungen - und ist kein speziell schwules Thema. Wir empfehlen Ihnen, wenden Sie sich bitte dringend an die iaf - Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V..
Die iaf bietet kompetente Beratung an - und kennt, da sie mit ihrer Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt/Main sitzt, auch recht gut die einzelnen Sachbearbeiter der Frankfurter Ausländerbehörde. Die iaf kann dann auch den Kontakt zum - grün besetzten - Amt für Multikulturelle Angelegnehiten der Stadt Frankfurt herstellen. Die Adresse: iaf, Ludolfusstr.2-4, 60487 Frankfurt/Main; Tel: 069/ 71 37 56 www.verband-binationaler.de
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck