(...) Anders könnten sich einige Vereine finanziell gar nicht über Wasser halten. Es hängt also vom Träger ab, ob man nur als zahlendes Mitglied oder eben ohne einen finanziellen Beitrag ein Ehrenamt führen darf. (...)
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(...) Natürlich kann man ehrenamtlich arbeiten, ohne Beiträge zu zahlen. Allerdings müsst ihr darauf achtgeben, in welche Umstände ihr dabei eingebunden seid. (...)
(...) Grundsätzlich ist jede ehrenamtliche Tätigkeit von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Viele Leistungen innerhalb unseres Gemeinwesens wären ohne Ehrenamt nicht möglich. (...)
Sehr geehrter Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich würde eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht von einer Vereinsmitgliedschaft abhängig machen. Ich kandidiere selbst als Parteiloser für die Nationaldemokraten.
(...) Auch die Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, erhalten das volle erhöhte Kindergeld. Die Anrechnung des Kindergeldes und anderer kindbezogener Unterstützungsleistungen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entspricht dem Grundsatz des Nachranges der Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen. (...)
(...) Wichtig ist: Zusatzjobs dürfen nicht in Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung entstehen. Die Fallmanager dürfen sie nur vergeben, wenn sie gemeinnützig sind und den Wettbewerb nicht verzerren. (...)