Frage an Michael Bergmann von Peter B. bezüglich Familie
Hallo Herr Bergmann, meine Frau arbeitete viele Jahre ehrenamtlich an der Saalfelder Tafel. (Ausgabestelle Rudolstadt) Die letzten Jahre im Vorstand und als Leiterin der Ausgabestelle Rudolstadt.
Jetzt wurde Ihr die Mitgliedschaft gekündigt weil sie vergessen hatte ihren Beitrag pünktlich zu zahlen. Sie selbst ist Hartz IV Empfänger. Auch wurde ihr die weitere Mitarbeit in der Ausgabestelle verboten.
Meine Frage, darf man nur als zahlendes Mitglied ehrenamtlich tätig sein?
Vielen Dank, Peter Beyer
Hallo Herr Beyer,
vielen Dank erst einmal für ihre Frage.
Natürlich ist es schade, wenn, wie Sie schreiben, ihre Frau wegen eines vergessenen Beitrags nicht mehr ehrenamtlich an der Saalfelder Tafel arbeiten darf.
Es kann doch nicht sein, dass man wegen eines vergessenen Beitrags gleich das ehrenamtliche Engagement verboten bekommt.
Um ihre Frage nun konkret zu beantworten: Ja und Nein.
Generell umfasst die ehrenamtliche Tätigkeit eine Arbeit, welche man freiwillig und aus Überzeugung ohne Bezahlung ausübt. U.u. sind kleine Geldzuwendungen zur Deckung der Unkosten (z.B. Fahrkosten), welche durch das Ehrenamt entstanden, durchaus üblich.
Nun obliegt es aber dem jeweiligen Träger oder Verein, für den man sich engagiert, einen Mitgliederbeitrag zu erheben, unabhängig von dem persönlichem Engagement. So kostet z.B. auch das Engagement in einer pol. Partei einen gewissen Parteibeitrag. Anders könnten sich einige Vereine finanziell gar nicht über Wasser halten. Es hängt also vom Träger ab, ob man nur als zahlendes Mitglied oder eben ohne einen finanziellen Beitrag ein Ehrenamt führen darf.
In Ihrem Fall ist das natürlich besonders tragisch, da man als Hartz IV Empfänger, die ohnehin schon stark auf ihren Geldbeutel achten müssen, somit nicht die Möglichkeit eines ehrenamtlichen Engagements hat. Umso mehr ist es wichtig, das Ehrenamt gebürtig zu schätzen und es vor Allem zu unterstützen. Dieser Meinung bin ich vor Allem auch wegen meiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit in der evangelischen Jugendarbeit, denn ich weiß, dass man oft viel kostbare Zeit investiert, welche für den Träger/Verein unheimlich wichtig ist.
Deswegen sind sich BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN einig, dass ehrenamtlich tätige Menschen für ihre Arbeit eine solide und dauerhaft finanzielle Unterstützung benötigen. Dafür, dass solche Leute ihre Arbeit kostenlos zur Verfügung stellen, müssen ihnen zumindest die Unkosten erstatten werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit ein wenig geholfen zu haben. Für weitere Fragen zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
mit freundlichen Grüßen
Michael Bergmann