Wir verweisen Sie auf die bereits erteilte Auskunft in dieser Frage: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goering-eckardt/fragen-antworten/die-gruenen-und-die-bundesregierung-setzen-sich-engagiert-fuer-das-sog-kleine-sorgerecht-fuer
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wenn die Zahl der Übernachtungen sich im Einzelfall als untaugliches Beurteilungskriterium erweist, da beispielsweise die Betreuungsleistung nur tagsüber erbracht werden kann, kann eine angemessene Einordnung erfolgen, indem auch andere Kriterien (Übernahme der Betreuung bei Krankheit des Kindes, Organisation der Freizeit, Wahrnehmung von Terminen in der Schule, beim Arzt etc.) berücksichtigt werden
Die Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere in Verfahren vor dem Familiengericht, werden oft hälftig zwischen den Parteien geteilt. Dies hat den Hintergrund, dass in familienrechtlichen Angelegenheiten beide Parteien gleichermaßen in das Verfahren involviert sind und es sich meist um eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse handelt.
Wenn die Zahl der Übernachtungen sich im Einzelfall als untaugliches Beurteilungskriterium erweist, da beispielsweise die Betreuungsleistung nur tagsüber erbracht werden kann, kann eine angemessene Einordnung erfolgen, indem auch andere Kriterien (Übernahme der Betreuung bei Krankheit des Kindes, Organisation der Freizeit, Wahrnehmung von Terminen in der Schule, beim Arzt etc.) berücksichtigt werden