Frage von Lara J. • 04.07.2023
Antwort von Frank Schwabe SPD • 28.08.2023
Menschen Schutz vor Krieg und Gewalt zu gewähren, ist ein Menschenrecht. Wohin die Menschen flüchten, suchen sie sich dabei selbst aus.
Menschen Schutz vor Krieg und Gewalt zu gewähren, ist ein Menschenrecht. Wohin die Menschen flüchten, suchen sie sich dabei selbst aus.
Die Drittstaatenregelung des Grundgesetzes wieder zur Geltung bringen.
Deutschland leistet der völkerrechtswidrig von Russland angegriffenen Ukraine finanziell und mit Waffen Hilfe zur Selbst-Verteidigungsfähigkeit.
Nach meiner Einschätzung ist Deutschland derzeit keine Kriegspartei
Die Ukraine zu unterstützen, ihr in der UN-Charta verbrieftes Selbstverteidigungsrecht auszuüben, macht Deutschland nicht zu einer Kriegspartei.
Deutschland unterstützt die Ukraine durch Waffenlieferungen in ihrem völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrecht gegen die russische Aggression.