Meine Abstimmungsverhalten bei namentlichen Abstimmungen erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, und ist vom Abstimmungsverhalten anderer Parteien unbeeinflusst.
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Die Wichtigkeit der Petitionen muß stärker im Bewußtsein der Bevölkerung verankert werden
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Fragen Sie doch bitte bei VerbraucherschützerInnen nach.
Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.