Frage von Peter S. • 11.02.2021
Antwort ausstehend von Sven Giegold Bündnis 90/Die Grünen
(...) Diese Petitionen werden zunächst vom Petitionsausschuss des Parlaments behandelt (...)
(...) für die Prüfung des Beihilfeverfahren ist die Kommission und nicht der Wirtschaftsausschuss des Parlamentes zuständig. (...)
Ich werde das Thema im Kontext des nächsten Jahresberichts für Wettbewerbspolitik des Europäischen Parlaments ansprechen
(...) Ich teile Ihre Einschätzung, dass die alte Verfahrensregel unter Beteiligungsgesichtspunkten sicherlich „nutzerfreundlicher“ war als die jetzige Regelung (...)
(...) Im Wettbewerb um die anwenderfreundlichsten Cookies entscheidet schließlich immer noch jeder Einzelne mit seinem persönlichen Internet-Verhalten (...)