Frage von Sönke M. • 17.08.2023
Antwort von Birgit Butter CDU • 07.09.2023
Ein Verbotsverfahren birgt aufgrund seiner sehr hohen Hürden aber auch immer das Risiko eines Scheiterns, welches die zu verbietende Partei weiter erstarken lässt.
Ein Verbotsverfahren birgt aufgrund seiner sehr hohen Hürden aber auch immer das Risiko eines Scheiterns, welches die zu verbietende Partei weiter erstarken lässt.
Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt.
da die AfD eine Partei ist, kann sie nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Beim derzeitigen Stand kann ich allerdings Ihr Anliegen eines Verbotsantrags gegen die AfD nicht unterstützen, wofür ich um Ihr Verständnis bitte.
Ich stehe einer Überprüfung sehr offen gegenüber!